Schirmherrschaft
Die Wissenschaftliche Gesellschaft Das Kanarische Museum hat den Status eines Gemeinwohlverbandes und ist in die besondere Steuerregelung aufgenommen, die durch Titel II des Gesetzes 49/2002, 23. Dezember geregelt ist, so dass Beiträge zu Geld oder anderen Vermögenswerten, die von natürlichen oder juristischen Personen an ihr gezahlt werden, unter den gesetzlich geltenden Bedingungen Abzüge der Gebühr in der Einkommensteuer von natürlichen Personen bzw. in der Körperschaftsteuer generieren.
Folgende Unternehmen, Institutionen, Unternehmen und Privatpersonen beteiligen sich derzeit an der Finanzierung der Wissenschaftlichen Gesellschaft:
… und 450 Schutz-, Unterstützungs- und Basispartner |